Page 42 - KRV Nachrichten 2022
P. 42

  Um dies zu gewährleisten, ist es u. a. die Aufgabe des Umweltbun- desamtes (UBA) gesundheitliche Risiken, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einhergehen, zu minimieren. Den rechtlichen Rahmen gibt dabei die Trinkwasser- verordnung (TrinkwV) vor. In den UBA- Bewertungsgrundlagen, Leitlinien und Empfehlungen sind die verschiedenen Materialien geregelt, welche in der Trinkwasserversorgung eingesetzt werden dürfen. Dieses Regelwerk soll eine einwandfreie Qualität des Trink- wassers bis zum Wasserhahn sicherstellen.
Für den Bereich der organischen Materialien und insbesondere der Kunststoffe gilt seit dem 21.03.2021 die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) rechtsverbindlich. Sukzessive sollen zukünftig alle noch existierenden Leitlinien und Empfehlung mit weiteren Materialien (z. B. Elastomere, thermoplastische Elastomere und Silikone) in rechtsverbindliche Bewertungsgrundlagen über- führt werden.
Um die Qualität nach KTW-BWGL zu gewährleisten, gibt die „Emp- fehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten“ ein Verfahren zur Zertifizierung der Pro- dukte vor. Ab kommendem Jahr sollen alle diese Produkte über eine Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung verfügen. Zur Ausstellung einer Konformitätsbestätigung und somit zur Erlangung eines Hygiene-Zertifikates, sind folgende Nachweise gemäß der Empfehlung zu erbringen:
• Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktions- kontrolle,
• Überwachung der Prüfkörperentnahme und Typprüfung des Produktes,
• laufendeÜberwachung,BewertungundEvaluierungderwerks- eigenen Produktionskontrolle,
• Stichprobenprüfung (audit-testing).
Die Typprüfung selbst verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je nach Risikogruppe wird der Prüfumfang festgelegt und kann folgende Prüfungen enthalten:
• AnforderungandieZusammensetzung(Rezepturbewertung)
• Grundanforderung (Gesamtorganischer Kohlenstoff, Geruch, Färbung, Trübung, Schaumbildung)
Je nach Ergebnis der Rezepturbewertung kommen
• Zusatzanforderungen und
• Rezepturspezifische Einzelstoffanforderungen hinzu
• Anforderungen hinsichtlich der Förderung der mikrobiellen Ver-
mehrung (DIN EN 16421 vgl. DVGW W 270)
Im Zuge der Neuregelung von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser hat die SKZ – Testing GmbH als konsequente Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeiten im Bereich Plastic Pipe Center (PPC) die Akkreditierung zur Hygienezertifizierung gemäß der „Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten“ des Umweltbundesamtes (UBA) erlangt.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Akkreditierungsprozesses mit Dokumentenbegutachtung und Witnessaudits bei einer Produkti- onsstätte mit der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat die SKZ – Testing GmbH am 07.12.2021 die Akkreditierungs- urkunde erhalten. Somit kann das SKZ neben der technischen Zulassung nach DVGW (Deutsche Verein des Gas- und Wasser- faches e.V.) und SKZ-Regelwerken nun auch den Teil der hygieni- schen Unbedenklichkeit abdecken.
Darüber hinaus verfügt das SKZ über ein geschultes Inspektoren- team, welches im Auftrag von Zertifizierungsstellen wie zum Bei- spiel DVGW-Cert, HyCert, usw. Erstinspektionen von Werken sowie jährliche Überwachungsprüfungen kompetent durchführt. Um den zu erwarteten Mehraufwand zu bewältigen, wurden sowohl per- sonelle als auch Prüfkapazitäten entsprechend ausgebaut.
Sollten Sie Produkte in Kontakt mit Trinkwasser produzieren und Interesse an einer Zertifizierung, Überwachung oder Prüfung haben, können Sie sich gerne per E-Mail an Herrn Thomas Stintzing (E-Mail: t.stintzing@skz.de) oder auch Herrn Christopher Pommer (E-Mail: c.pommer@skz.de) wenden.
42 KRV: INFORMIEREN | ORIENTIEREN | ANALYSIEREN
KRV Nachrichten, Mai 2022
Foto: ©Chepko Danil – stock.adobe.com
Foto: ©kasto – stock.adobe.com
  











































































   40   41   42   43   44