Anwendungsgebiete

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Anwendungsgebiete

Das Verfahren wird zur grabenlosen Sanierung von Trinkwasser-, Gas- sowie kommunalen und industriellen Abwasserleitungen und - kanälen wie z. B.

  • Druckrohrleitungen aus Stahl oder Gusseisen
  • Freispiegel-Abwasserleitungen aus Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Faserzement, Gusseisen, GFK,  PVC-U und PE-HD
  • Bei Unzugänglichkeiten der Leitungen
    - Überbauungen der Leitungen mit z. B. Betonplatten
    - Hohe Leitungsdichte im Boden
    - Hohe Grundwasserstände
    - Größere Kanaltiefen
  • In baulich sensiblen Bereichen
    - Hohe Verkehrslast
    - In historischen Stadtkernen zum Schutz der Bausubstanz
    - In Wasserschutzzonen II und III
  • Zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Leitung
    - Erhöhung der statischen Belastbarkeit
    - Minimierung von Rohrverbindungen
    - Erhöhung der chemischen Beständigkeit der Leitung

eingesetzt. Das Verfahren eignet sich, wenn die Altrohrleitung unter hydraulischen und statischen Gesichtspunkten den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, Undichtheiten der Rohrleitung beseitigt, die Rohrleitung vor Verschmutzungen geschützt und die Nutzungsdauer der Leitung verlängert werden sollen.  Der Einsatz ist möglich, wenn die Altrohr-Oberfläche (keine starken Verschleiß- oder Korrosionserscheinungen) weitgehend intakt ist sowie bei Altrohren ohne signifikante Lageabweichungen und i. d. R. bei Altrohr-Kreisprofilen von DN 100 bis DN 500. Mit dem Pilot-Pipe-Verfahren von Ludwig Pfeiffer sind Altrohr-Kreisprofile von DN 150 bis DN 1600 nach eigenen Angaben möglich.

  • Renovierungen von Schacht zu Schacht sind möglich
  • Keine große Baugruben nötig
  • Sanierungslängen (abhängig vom Rohrdurchmesser) von bis zu 600 m am Stück möglich.

Besonders vorteilhaft ist das Verfahren bei Unzugänglichkeit der Haltungen, hoher Verkehrsdichte oder aufwändigen Überbauungen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss neben dem Rohrmaterial auch alle anderen Faktoren der Baumaßnahme einschließlich verkehrsrechtlicher Anordnungen und Umweltschutzauflagen berücksichtigen, z. B.:

  • Schonung der Oberflächen durch geringe Baumaßnahmen
  • Schonung von Baumbeständen und historischen Bausubstanzen
  • Ungehinderter Verkehrsfluss während der Baumaßnahme und Minimierung der Beeinträchtigungen der Anwohner
  • Vermeidung von schädlichen Emissionen in die Atmosphäre oder das Grundwasser