Der Verbau muss in der Planungsphase so ausgewählt werden, dass er einer fachlich qualifizierten Baufirma eine qualitativ hochwertige und technologisch korrekte Arbeitsweise mit Flüssigboden, entsprechend den Bedingungen der konkreten Baustelle ermöglicht. Die notwendigen statischen Nachweise sind Teil der Planung.
1. Ausschachten des Rohrgrabens und Setzen der Verbaubox
In verbauten Verfüllbereichen ist der Verbau im noch fließfähigen bzw. plastischen Zustand des Flüssigbodens zu ziehen, um alle Hohlräume, z. B. die der Verbauspur sicher auszufüllen. Die zur Ermittlung des optimalen Zeitpunktes für das Ziehen des Verbaus notwendige Messung des Refixierungsverlaufes sind mittels Messeinrichtung (beispielsweise mit der Technik der Rohrverlegehilfe) und der dafür nutzbaren Messmittel möglich und sollten zur Nachweisführung der korrekten Umsetzung der technologischen Vorgaben entsprechend den Anforderungen des Gütesicherungsplanes aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Sie sind im Bedarfsfall als Teil der Gütesicherung dem vom Auftraggeber für die Anwendung des Flüssigbodenverfahrens vertraglich gebundenen Fremdüberwacher zu übergeben. Die ersten dieser Messungen werden im Rahmen der technischen Einweisung und des Coachings durch den Systemanbieter erstellt. Aus diesen Messungen leitet sich der Zeitpunkt zum Ziehen des Verbaus ab. Der Zeitpunkt zum Ziehen des Verbaus werden durch den Systembetreuer des Systemanbieters mit dem vor Ort seitens der Baufirma Verantwortlichen bei den ersten Messungen gemeinsam ermittelt.
2. Lagesicherung von Rohren mittels Rohrverlegehilfe
Der Systembetreuer schult die Verantwortlichen der Baufirma durch Coaching. Die fachgerechte Umsetzung der technologischen Vorgaben der Planung basiert auf den, in der Planungsphase ermittelten Rezepturen und den mit diesen Rezepturen verbundenen Eigenschaften des Flüssigbodens (z. B. zeitabhängige Belastbarkeit, Dichte, Rheologie). Sie sichert die Minimierung der Belastungen eingebauter Bauteile. Für Rohre werden bei biegeweichen Materialien minimale Rohrverformungen und bei biegesteifen Rohren deren Freiheit von nachteiligen Vorspannungen bei korrekter Handhabung sichergestellt. Dies ist die Voraussetzung für einen optimalen Schutz der Rohre gegen ungewollte Spannungsspitzen und Verformungen und sichert damit eine maximale ausfallfreie Nutzungsdauer. Das zeitlich korrekte Ziehen des Verbaus ist ein wichtiger Teil bei der Minimierung von Belastungen auf die im Flüssigboden einzubauenden Bauteile und deren spätere Lage- und Funktionssicherung und sollte im Rahmen der Qualitätssicherung durch den Fremdüberwacher im Auftrag des Bauherrn geprüft und dokumentiert werden. Bei Verbauarten, die aussteifende Bauteile für die Aufnahme der über den Verbau wirkenden Schubkräfte verwenden (z. B. Spindeln, Schlitten), dürfen diese Bauteile nicht auf Knickung z. B. durch Hilfsmittel der Lagesicherung belastet werden. Die Technologie und Technik der Lagesicherung von Bauteilen, die in Flüssigboden eingebaut werden, muss so ausgewählt werden, dass diese Belastung bei besagten Verbauteilen nicht entsteht (siehe Bilder 1 bis 4).
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Bilder 1 und 2: Rohrverlegehilfe als mechanische Auftriebssicherung für offene Verlegung mit Flüssigboden
Quelle: PROV- Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, Eilenburg
Bilder 3 und 4: Rohrverlegehilfe als mechanische Auftriebssicherung für offene Verlegung mit Flüssigboden
Quelle: WBM Flüssigboden GmbH, Unna
3. Transport des Flüssigbodens
Der Flüssigboden muss in der Regel vom Herstellungsort zum nahen oder ferneren Einbauort transportiert werden. So ist das Material z. B. mit dem Fahrmischer, mit entsprechender Konsistenz zum Einbauort zu transportieren und mit geeigneter Technik, zum Schutz vor Spritzen, Entmischung oder Lageänderung der Rohre sachgemäß einzubringen. Diese Hilfsmittel sind über den Systemanbieter des Flüssigbodens verfügbar.
Mischfahrzeug an der Anlage zur Herstellung von Flüssigboden
Der Flüssigboden kann in geeigneten Einbausituationen auch mit Pumptechnik eingebaut werden.
Zur Herstellung des Flüssigbodens aus dem vor Ort anfallenden Bodenaushub und für den Betrieb der Anlagentechnik müssen die abfall- und immissionsrechtlichen Voraussetzungen durch einen für das Flüssigbodenverfahren qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung, zugelassen nach § 18 BBodSchG, in Zusammenarbeit mit dem Fremdüberwacher und den zuständigen Behörden vor Baubeginn erbracht werden. Auch die von der Baufirma eingesetzte Technik hat den immissionsrechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen. Dies wird vor Beginn der Flüssigbodenherstellung durch die vorgenannten Fachleute überprüft und in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten. Bei Bedarf ist zu dieser Prüfung die zuständige Behörde hinzuzuziehen. Die Herstellung von Flüssigboden auf der Grundlage der einzusetzenden Technik muss auf der Basis der Verwiegung aller Komponenten mit der geforderten Genauigkeit und einer exakten und gegen Fehlbedienung und technische Ausfälle abgesicherten und für die Fremdüberwachung leicht nachzuvollziehende Nachweisführung erfolgen.
Die Anforderungen an derartige Technik in den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. festgehalten und sollten vor Baubeginn überprüft und nachgewiesen worden sein.
Anforderungen an den Einbau / Hinweise
- Eine fachgerechte Ausbringung von Flüssigboden im Bereich jeglicher Anwendung.
- Auf die Sicherung gegen Auftrieb ist besonders zu achten. Geeignete Maßnahmen zur Auftriebssicherung sind vor Verfüllung vom Anwender in Absprache mit dem Hersteller festzulegen und in eigener Verantwortung sicherzustellen.
- Vorhandene Medien und Bauwerke sind vom Anwender gegen das Eindringen von Flüssigboden zu schützen, z. B. Rohrenden, Abzweige etc. sind wasserdicht zu verschließen.
- Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden oder Fahrzeugen gegen spritzenden Flüssigboden sind vom Anwender zu veranlassen.
- Das Erstellen einer bauordnungsrechtlich erforderlichen Statik ist Aufgabe des Anwenders. Die notwendigen Parameter bzgl. des Flüssigbodens sind beim Hersteller anzufordern.
- Besondere Regelungen zum Einbau des Flüssigbodens sind vor Beginn einer Baumaßnahme festzulegen. Die Qualitätssicherung des Einbaus obliegt der Baustelle bzw. dem Anwender.