Allgemeine Anforderungen

  • Die hydraulische Leistungsfähigkeit muss sichergestellt sein.
  • Einhaltung von prüfbaren Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der Kunststoffrohrsysteme – und zwar sowohl für die Regelausführung als auch für darüber hinausgehende Sonderfälle. Soweit DIN-Vorschriften und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Werkstoffe diesen entsprechen.
  • Einhaltung der KRV-Verlegerichtlinien A 515 und A 535 https://www.krv.de/system/files/downloads/kunststoffrohrsysteme_fuer_den_kabelschutz.pdf
  • Nach der DWA-A 138 wird eine Rohrnennweite von mindestens 300 mm gefordert.
  • Die Sickerrohre sind filterstabil einzustauen, d.h. mit einer Ummantelung von mindestens 15 cm Kies 0/32, Sieblinie B auszuführen. Bei einer Vergrößerung der Kiespackung (Rigole) erhöht sich der Speicheranteil. Da in der Dimensionierung die Speicherung berücksichtigt wird, kann durch eine größere Rigole die Rohrlänge kürzer ausgeführt werden.
  • Der höchste natürliche Grundwasserabstand muss zur Rigolensohle einen Mindestabstand von 1m haben.
  • Die Rigole sollte frostfrei liegen und bei Verkehrslasten mindestens 0,50 m Überdeckung über dem Rohrschacht vorweisen.
  • Die beste Wasserverteilung wird bei gefällelos verlegten Rohren erreicht. Wenn mehrere Stränge nebeneinander liegen, gilt die Länge plus Breite der Rigole als Mindestabstand.
  • Für die halbjährliche Kontrolle sind an den Strangenden bzw. bei großen Rohrlängen alle 50 m Kontrollschächte empfehlenswert. Die Überwachung und Reinigung der gesamten Versickerungsleitung muss möglich sein.
  • Bei Grabenaushub ist darauf zu achten, dass die natürliche Durchlässigkeit von Wand und Sohle erhalten bleibt.