Industrielles Abwasser

Unter gewerblichem und industriellem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Das Abwasser kann gelöste und ungelöste, anorganische und organische Stoffe enthalten, sauer oder basisch, gefärbt oder ungefärbt sein und/oder Öle und Gifte enthalten. Gelangen bestimmte gefährlichen Stoffe ins Gewässer kann die Flora und Fauna nachhaltig ge- oder zerstört werden. Darüber hinaus können gefährliche Stoffe den biologischen Reinigungsprozess bei kommunalen Kläranlagen beeinträchtigen oder sich im Klärschlamm absetzen.

Aus diesem Grund müssen die Schadstoffe schon vorher, also vom Einleiter behandelt werden. Dazu wurden in der bundesweit geltenden Abwasserverordnung Anforderungen an das Abwasser festgelegt, die an der Einleitungsstelle in das Gewässer, an dem Ort des Anfalls oder an dem Ort vor seiner Vermischung eingehalten werden müssen.

Bei den Einleitern unterscheidet man die Direkteinleiter und die Indirekteinleiter. Die Direkteinleiter führen ihr Abwasser direkt in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser) ab. Die Indirekteinleiter dagegen leiten ihr Abwasser über eine private oder die städtische Kanalisation zu einer kommunalen Kläranlage und von dort in ein Gewässer. Von der legalen Definition her, ist jeder Nutzer der Kanalisation ein Indirekteinleiter.