Nassanlage (Feuerlösch- und Sprinkleranlage)

Gewissermaßen das Gegenteil der trockenen Löschwasserleitung stellen die nassen Löschwasserleitungen dar. Sie sind ständig mit Wasser gefüllt und tragen damit zur höchsten Versorgungssicherheit bei.

Diese führen Nichttrinkwasser und dürfen nur mittelbar, über ­atmosphärischen Vorbehälter und Druckerhöhungsanlage, mit der Trinkwasserinstallation verbunden sein. Ausgenommen hiervon sind Leitungen, die Wandhydranten des Typs S versorgen. Sie dürfen in Sonderfällen mit Trinkwasser betrieben werden. Die Leitung, die Wandhydranten des Typs S beschickt, muss dann ein Bestandteil der Sanitärinstallation sein, also neben den Wandhydranten weitere Entnahmestellen versorgen.

Es versteht sich von selbst, dass dann keine Einspeisevorrichtung für die Feuerwehr an der Leitung sein darf. Ferner darf die Ausführung von Arbeiten an den Sanitärobjekten keine Unterbrechung der Löschwasserbereitstellung zur Folge haben.