Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

  • Die hydraulische Leistungsfähigkeit muss sichergestellt sein.
  • Einhaltung von prüfbaren Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der Kunststoff-Füllkörperelemente – und zwar sowohl für die Regelausführung als auch für darüber hinausgehende Sonderfälle. Soweit DIN-Vorschriften und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Werkstoffe diesen entsprechen. Füllkörperelemente und Systemkomponenten für die Füllkörper-Rigolen-Versickerung sind nach DWA-A 138 auszulegen.
  • Beim Einsatz Füllkörperelemente als befahrbares Rigolen- oder Speichersystem muss im Regelfall* eine Mindestüberdeckung von 0,80 m sowie eine maximale Einbautiefe von 4,0 m (in der Praxis bis 6,0 m) eingehalten werden.
  • Der höchste natürliche Grundwasserabstand muss zur Rigolensohle einen Mindestabstand von 1m haben. Die Füllkörper-Rigole sollte frostfrei liegen.
  • Die Systeme dürfen nicht in dauerhaft oder zeitweise anstehendem Grund-, Schichten- oder Stauwasser eingebaut werden.
  • Unter den oben beschriebenen Bedingungen und unter Beachtung der herstellerspezifischen Einbauvorschriften darf die Geländeoberfläche oberhalb und seitlich der Rigolen-Füllkörper mit einer maximalen Verkehrslast entsprechend SLW 60 gemäß DIN 1072 (Schwerlastwagen mit einem Gesamtgewicht von 60 t und einer Radlast von 100 kN bzw. einer Ersatzflächenlast von 33,3 kN/m²) belastet werden.
  • Eine erste Kontrolle und ggf. Spülung der Versickerungsanlage sollte nach Fertigstellung erfolgen. Gemäß DWA-A 138 sollten Versickerungsanlagen mindestens halbjährlich kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden. Dazu sind Schmutzfänger und Filtervliessack zu reinigen bzw. auszutauschen.

*) Anstehender Boden der Bodengruppen G1 bis G3 gemäß DWA-Arbeitsblatt A 127 (nichtbindige und schwachbindige Böden sowie bindige Mischböden und Schluffe)

Vor dem Einbau einer Füllkörper-Rigolen-Versickerungsanlage sollte die bauliche Positionierung genau bestimmt werden. Dabei gibt es einige Abstände, die eingehalten werden müssen, um eine dauerhafte Funktion der Anlage garantieren zu können.

Bild: Bauliche Positionierung einer Füllkörper-Rigolen-Versickerung
Quelle: Fränkische Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH + Co. KG, Königsberg