- Die hydraulische Leistungsfähigkeit muss sichergestellt sein.
- In Ablaufstellen für Regenwasser (Niederschlagswasser) darf kein Schmutzwasser (Abwässer und Fäkalien aus Bad, WC, Küche und sonstigen Räumen) eingeleitet werden.
- Sofern Terrassen, Balkone und andere Auffangflächen an Regenwasservorbehandlungsanlagen angeschlossen sind ist darauf zu achten, dass kein Putz- oder Reinigungswasser in die Einläufe gelangt.
- Für die vierteljährliche Kontrolle ist die Überprüfung des Reinigungsschacht (Filterschacht) auf Sauberkeit, Dichtheit durch den Betreiber erforderlich.
- Die Reinigung der Filterelemente ist durch einen Fachkundigen oder ein Fachunternehmen der Kanalreinigung idealerweise vierteljährlich (regional sehr unterschiedlich) durchzuführen. Die Reinigung ist mittels Hochdruckreiniger und Nassstaubsauger möglich. Bei der Entsorgung des Sediments bzw. des Spülwassers sind ggf. geltende gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
- Die Wartungsintervalle richten sich nach den örtlichen Bedingungen bzw. nach dem Schmutzanfall. Bei einer Neuanlage wird empfohlen, die Anlage zunächst monatlich auf Schmutzanfall zu kontrollieren und ggf. zu reinigen. Aus den gewonnenen Erfahrungen soll das Wartungsintervall abgeleitet werden. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sollte die Wartung mindestens einmal jährlich erfolgen (vorzugsweise im Herbst nach dem Laubabwurf).