Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Die hydraulische Leistungsfähigkeit muss sichergestellt sein.

Einhaltung von prüfbaren Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der Kunststoffrohrsysteme – und zwar sowohl für die Regelausführung als auch für darüber hinausgehende Sonderfälle. Soweit DIN-Vorschriften und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Werkstoffe diesen entsprechen. Sickerrohre und Systemkomponenten für Mulden-Rohr-Rigolen-Versickerung sind nach DWA-A 138 auszulegen.

  • Die Sickerrohre sind filterstabil einzustauen, d. h. mit einer Ummantelung von mindestens 15 cm Kies 0/32, Sieblinie B auszuführen. Bei einer Vergrößerung der Kiespackung (Rigole) erhöht sich der Speicheranteil. Da in der Dimensionierung die Speicherung berücksichtigt wird, kann durch eine größere Rigole die Rohrlänge kürzer ausgeführt werden.
  • Der höchste natürliche Grundwasserabstand muss zur Rigolensohle einen Mindestabstand von 1m haben.  Die Rigole sollte frostfrei liegen und bei Verkehrslasten mindestens 0,50 m Überdeckung über dem Rohrschacht vorweisen.
  • Die beste Wasserverteilung wird bei gefällelos verlegten Rohren erreicht. Wenn mehrere Stränge nebeneinander liegen, gilt die Länge plus Breite der Rigole als Mindestabstand.
  • Eine erste Kontrolle und ggf. Spülung der Versickerungsanlage sollte nach Fertigstellung erfolgen. Gemäß DWA-A 138 sollten Versickerungsanlagen mindestens halbjährlich kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden. Dazu sind Schmutzfänger und Filtervliessack zu reinigen bzw. auszutauschen.
  • Bei Grabenaushub ist darauf zu achten, dass die natürliche Durchlässigkeit von Wand und Sohle erhalten bleibt.
  • Die Mulden sollten eine Tiefe von 30 cm nicht überschreiten; die Böschungsneigung sollte < 1:3 sein. Die maximale Einstaudauer sollte kleiner als 24 Stunden sein. Bei der Beschickung ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung des zu versickernden Wassers anzustreben, um punktuelle stoffliche Belastungen zu vermeiden.