Herstellungsverfahren

Herstellungsverfahren

Herstellungsverfahren

Die Herstellung muss mit geeigneter Technik so erfolgen, dass es jederzeit möglich ist, die korrekte Einhaltung und Umsetzung der rezepturseitig vorgegebenen Werte zu überprüfen. Daher ist die klassische Mischtechnik oft nicht oder nur begrenzt (z. B. für Sand als Ausgangsmaterial) geeignet. Die Herstellung von Flüssigboden erfordert daher für Boden im Regelfall eine besondere Maschinentechnik, die den Besonderheiten des Verfahrens entspricht und die Sicherung einer friktionalen, kohäsiven Rückverfestigung beherrschbar und kontrollierbar macht.

Je nach dem welche Herstellungstechnik sich für die baulichen Gegebenheiten am geeignetsten erweist, muss man bei der Herstellung des Flüssigbodens in situ in manchen Fällen eine Bereitstellungsfläche von mindestens 400 bis 800 m² mit ausreichend fester Oberfläche, die zur Befahrung durch die eingesetzte Technik geeignet ist einkalkulieren. Gegebenenfalls ist eine ausreichende Befestigung inklusive Rückbau einzukalkulieren. Beim innerstädtischen Einbau von Flüssigboden, bieten sich aber auch sehr oft mobile Mischanlagen an, die nicht mehr Platz benötigen als ein herkömmlicher Abrollcontainer aber trotzdem eine sehr hohe Produktivität aufweisen.

Die Anforderungen an die Technik, die problemfrei in der Lage ist, das Flüssigbodenverfahren umzusetzen, werden in den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. (RAL GZ 507) bzw. in der Qualitätsrichtlinie Flüssigboden der Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigboden beschrieben.

Bilder 1 und 2: Anlage zur Herstellung von Flüssigboden
Quelle: Kasselwasser, Kassel

Bilder 3 und 4: Mobile Herstellung von Flüssigboden an der Baustelle
Quelle: WBM Flüssigboden GmbH, Unna

Bild 5: Mobile Herstellung von Flüssigboden an der Baustelle
Quelle: TIBATEK GmbH, Borken