Normen & Richtlinien

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Normen & Richtlinien Titel
WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
§ 19g WHG Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Diese Verwaltungsvorschrift bestimmt nach § 19g Abs. 5 Satz 2 WHG die Stoffe näher, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern (wassergefährdende Stoffe), und stuft sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit aufgrund der physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in Wassergefährdungsklassen (WGK) ein. Stoffe im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind auch Stoffgruppen und Gemische. Stoffgruppen sind zu Gruppen zusammengefasste Stoffe mit gemeinsamen Funktions-, Wirk- oder Strukturmerkmalen. Gemische sind aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Mischungen und Zubereitungen sowie Lösungen in Wasser.
§ 62 WHG Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 3 VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen müssen so beschaffen sein und so betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Einwandige unterirdische Behälter sind unzulässig; dies gilt nicht für Anlagen für feste Stoffe und für die in § 1 Satz 2 genannten Anlagen.
§ 3 AwSV 
(gültig seit 01.08.2017)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Grundsätze (Konkretisierung der WHG)
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
TRwS 779 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) oberirdischer Rohrleitungen, (siehe http://www.dwa.de/dwa/shop/shop.nsf/Produktanzeige?openform&produktid=P-DWAA-B6RTJ2)
Die TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung.
SEVESO II Richtlinie Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-II-Richtlinie genannt, ist eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen (siehe https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1996L0082:20081211:DE:PDF)
BimSchV (Störfall-Verordunung) Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/12._BImSchV.pdf)
TRR 120 Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen - Bauvorschriften - Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen (TRR 120)
Die vorliegende TRR 120 "Bauvorschriften - Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen" gilt für die Berechnung, die Konstruktion, den Werkstoff und den Bau von Rohrleitungen nach § 3 Abs. 9 DruckbehV.
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
WasBauPVO Muster-Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten (siehe jeweilige Landesbauordnung)
DVS 2210-2 Industrierohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen - Projektierung, Konstruktion, Errichtung – Doppelrohrsysteme
DVS 2207 Schweißen von thermoplastischen Kunststoffen - Heizelementschweißen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PE
DVS 2204-4 Kleben von Rohren und Rohrleitungsteilen aus thermoplastischen Kunststoffen - Polyvinylchlorid (PVC-U)
DIN EN ISO 15493 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen - Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) und chloriertes Polyvinylchlorid (PVC-C) - Anforderungen an Rohrleitungsteile und das Rohrleitungssystem - Metrische Reihen
DIN EN ISO 15494 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen - Polybuten (PB), Polyethylen (PE), Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE-RT), vernetztes Polyethylen (PE-X), Polypropylen (PP) - Metrische Reihen für Anforderungen an Rohrleitungsteile und das Rohrleitungssystem
DIN EN ISO 10931 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für industrielle Anwendungen - Polyvinyliden Fluoride (PVDF) - Anforderungen an Rohrleitungsteile und das Rohrleitungssystem
DruckgeräteRL Die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (im Deutschen als Druckgeräterichtlinie (DGRL), im Englischen als Pressure Equipment Directive (PED) bezeichnet) legt die Anforderungen an die Druckgeräte für das Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) fest.
Als Druckgeräte im Sinne dieser Richtlinie gelten
  • Behälter (unbefeuerte Druckbehälter),
  • Dampfkessel,
  • Rohrleitungen,
  • druckhaltende Ausrüstungsteile und
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar.

BetrSichV Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG
TRbF 500 Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten:
TRbF 50 -  Rohrleitungen