Qualitätskriterien

Qualitätskriterien

Qualitätskriterien

Qualitätskriterium Montagepersonal

Die Montage der Flanschverbindungen darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Der Betreiber der Anlage ist bei eigenem Personal verantwortlich für die Schulung und Unterweisung. Das ausführende Personal muss schriftlich benannt werden. Wird ein Dienstleister mit der Flanschmontage beauftragt, ist dieser verantwortlich für die Qualifikation seines Personals und hat dem Auftraggeber dieses namentlich zu benennen. Der Dienstleister hat dem Betreiber auf Verlangen den Nachweis der Qualifikation seines Montagepersonals vorzulegen. Die Qualifizierung von Personal für die Montage von Flanschverbindungen kann z. B. in Anlehnung an die Richtlinie VDI 2290 (Emissionsminderung – Kennwerte für dichte Flanschverbindungen) erfolgen.

Dort heißt es in Abschnitt 62:

  • Ein entsprechender Ausbildungsabschnitt zur sachgerechten Flanschverbindungsmontage in der beruflichen Ausbildung (des Arbeits-/Fachpersonals) mit qualifiziertem Abschluss sowie eine erfolgreiche regelmäßige Anwendung gelten als hinreichender Nachweis.
  • Anderen Mitarbeitern ohne entsprechende fachspezifische Ausbildung, (z. B. Betriebspersonal,) die Flanschverbindungen montieren sollen, ist durch Schulungsmaßnahmen (theoretische und praktische) Sachkunde zu vermitteln. (Dies ist zu dokumentieren.)

Qualitätskriterium Dichtheit

Als Qualitätskriterium ist vor allem die Dichtheit zu erwähnen. Zum einen hängt diese vom Dichtungsmaterial ab. Ein zusätzlicher Faktor ist die Anpresskraft der Flansche, welche wiederum durch die mechanische Festigkeit des Flanschwerkstoffes nach oben begrenzt ist.

Qualitätskriterium Gefährdungsbeurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV sind die zu erfüllenden Anforderungen an die Flanschverbindung aus Anlagensicherheit und Arbeits- und Gesundheitsschutz festzulegen. Dabei sind

  • Auslegung, Montage sowie Dokumentation der Montage festzuschreiben.
  • Weiterhin sind die Anforderungen an den Umweltschutz (z. B. BImSchG, TA Luft) zu erfüllen.
  • Aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus einer sicherheitstechnischen Bewertung ergibt sich, wie die Montage der Flanschverbindung durchzuführen und zu prüfen ist (Montageklassen). Zu berücksichtigen sind z. B.:
    - Eigenschaften des Durchflussstoffes z. B. hinsichtlich der Einstufung nach GefStoffV oder TA Luft;
    - Betriebsbedingungen der Rohrleitung;
    - Ist die Verwendung von Drehmomentschlüsseln oder der Einsatz eines anderen definierten Anzugs-/ Verspannverfahrens notwendig?
    - In welchem Umfang werden die Anzugsmomente bzw. die Vorspannungen der Flanschverbindungen einer Stichprobenprüfung unterzogen?
    - Welche Wartungs- und Inspektionsintervalle werden festgelegt (sind in der Betriebsanleitung der Rohrleitung festzulegen)?
    - Ist bei einer Revision aufgrund der Betriebsbedingungen (Hochdruck, Hochtemperatur, Druckstöße) die Wiederverwendung benutzter Schrauben zulässig?
    - Was ist bei der Demontage zu beachten? (s. a. Abschnitt 5.8)
    - Das Nachziehen von Schrauben nach der Inbetriebnahme bedarf einer gesonderten Betrachtung.