Höhere Recyclingquoten ermöglichen mehr Sekundärrohstoffe

Bonn, 04. April 2017

Zur Verabschiedung des Verpackungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 30.3.2017 erklären wir:

Der Kunststoffrohrverband begrüßt, dass der Gesetzgeber endlich erhöhte Recyclingquoten für die dualen Systeme vorschreibt. Die Höhe der Quoten erscheint uns ambitioniert, aber für alle Beteiligten umsetzbar. Nun muss auch transparent nachvollzogen werden können, ob die Quoten tatsächlich erfüllt werden. Hier gab es in der Vergangenheit Verbesserungspotenziale. Für die Kunststoffrohrindustrie ist entscheidend, dass durch vermehrtes Recycling noch mehr Sekundärrohstoffe bei der Herstellung neuer Rohrsysteme verwendet werden können.

Die Ausweitung kommunaler Einflussmöglichkeiten war für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unabdingbar. Jedoch darf der stärkere Einfluss der Kommunen den freien Wettbewerb der Entsorgungsdienstleister nicht behindern. Hier hängt künftig vieles von der Arbeit der sog. Zentralen Stelle ab, deren Einrichtung wir prinzipiell befürworten.

Die Kunststoffrohr-Industrie leistet bereits seit 1994 mit einem eigenen Sammel- und Wiederverwertungssystem ihren Beitrag zur Ressourcenschonung. Die zunächst in Eigenregie vorgenommene Sammlung und Aufbereitung von Kunststoffrohrabfällen zu wiederverwertbaren Rezyklaten wurde im Jahr 2005 professionalisiert. Heute werden so allein über das Gitterboxenrecycling jährlich rund 5.000 Tonnen Kunststoffabfälle in Deutschland recycelt und dem Wertstoffkreislauf in Form von Rezyklaten wieder zugeführt.

Rückfragen hierzu richten Sie bitte an die KRV-Geschäftsstelle: Kennedyallee 1-5, 53175 Bonn, Tel. 02 28 / 9 14 77-0, E-Mail: info [at] krv.de.